Berlin (20.05.2020) –
Die EU-Terminvorschau ist ein Service der Vertretungen der EU-Kommission in Deutschland für Journalisten. Sie kündigt vor allem Termine der EU-Kommission, des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und des Europäischen Gerichtshofes mit besonderer Bedeutung für Deutschland an.
Bitte beachten Sie: Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus in Europa sind kurzfristige Änderungen für alle geplanten Treffen und Veranstaltungen zu erwarten. Dies gilt neben logistischen Details auch für die Inhalte und Tagesordnungen. Bitte informieren Sie sich über die unter den jeweiligen Terminen angegebenen Links tagesaktuell.
Auf dieser Website der Europäischen Kommissionhttps://ec.europa.eu/info/live-work-travel-eu/health/coronavirus-response_definden Sie immer alle aktuellen Informationen zur Reaktion der EU auf die COVID-19-Krise.
Montag, 25. Mai
EU-weit: Zweiter Jahrestag der Datenschutzgrundverordnung
Am 25. Mai 2020 ist die Datenschutz-Grundverordnung seit genau zwei Jahren in Kraft. Das europäische Regelwerk beruht auf einem gemeinsamen EU-weiten Konzept für den Schutz personenbezogener Daten und gilt in allen EU-Mitgliedstaaten. Die nationalen Datenschutzbehörden sind dafür zuständig, die Vorschriften durchzusetzen, und stimmen ihre Maßnahmen dank der Kooperationsmechanismen und des Europäischen Datenschutzausschusses besser aufeinander ab. Die Kommission wird voraussichtlich am 10. Juni einen Bericht über die bisherige Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung vorlegen. Weitere Informationen zu den EU-Datenschutzvorschriften finden Sie auf den Seiten der Kommission https://ec.europa.eu/info/law/law-topic/data-protection/eu-data-protection-rules_de. Eine Erklärung der EU-Kommission zum zweiten Jahrestag der Datenschutzgrundverordnung gibt es hier https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/statement_20_913.
Videokonferenz des Rats des Europäischen Wirtschaftsraums
Die Mitglieder des Europäischen Wirtschaftsraums werden u.a. zu den Auswirkungen von COVID-19 auf den Binnenmarkt beraten. Außerdem führen sie eine Orientierungsdebatte zum Europäischen Grünen Deal und tauschen sich über den aktuellen Stand der Verhandlungen über die künftigen Beziehungen zwischen Großbritannien und der EU aus. Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) wurde 1994 mit dem Ziel eingerichtet, die EU-Bestimmungen über den Binnenmarkt auf die Länder der Europäischen Freihandelszone (EFTA) auszudehnen. Norwegen, Island und Liechtenstein gehören dem EWR an. Weitere Informationen zur Agenda der Videokonferenz hier https://www.consilium.europa.eu/de/meetings/international-ministerial-meetings/2020/05/25/.
Luxemburg: EuGH-Verhandlung zu Urheberrechtsverletzung durch Framing
Die Deutsche Digitale Bibliothek (deren Trägerin die die Stiftung Preußischer Kulturbesitz ist) bietet eine Online-Plattform für Kultur und Wissen an, die deutsche Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen miteinander vernetzt. Sie bietet insbesondere die Möglichkeit, über Links auf die digitalen Inhalte der Webportale dieser Einrichtungen zuzugreifen. Zudem speichert sie Vorschaubilder dieser Inhalte, von denen einige, wie etwa Werke der bildenden Kunst, urheberrechtlich geschützt sind. Die Stiftung verlangt von der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst den Abschluss eines Vertrags, der ihr das Recht einräumt, diese Werke in Form von Vorschaubildern zu nutzen. Die Verwertungsgesellschaft macht den Abschluss eines solchen Nutzungsvertrags jedoch davon abhängig, dass die Stiftung wirksame technische Maßnahmen gegen sogenanntes “Framing” ergreift, also gegen das Einbetten der Vorschaubilder auf Internetseiten Dritter. Die Stiftung lehnt dies ab und begehrt vor den deutschen Gerichten die Feststellung, dass die Verwertungsgesellschaft zum Abschluss eines Nutzungsvertrags ohne diese Regelung verpflichtet ist. Der BGH ersucht den EuGH daher um Auslegung der Urheberrechtsrichtlinie. Weitere Informationen auf den Seiten des EuGH hier http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?num=C-392/19, Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier https://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo2_25870/.
Dienstag, 26. Mai
Berlin: IEP-Mittagsgespräch digital “Die “Schicksalswahl” und ihre Folgen – ein Jahr nach der Europawahl”
Das IEP-Mittagsgespräch zum Thema “Die “Schicksalswahl” und ihre Folgen – ein Jahr nach der Europawahl” beschäftigt sich u.a. mit folgenden Fragen: Haben sich die mit der Wahl verbundenen Erwartungen, Hoffnungen und Befürchtungen erfüllt? Handelte es sich tatsächlich um eine “Schicksalswahl”, wie im Wahlkampf häufig geäußert wurde? Und wie steht es um die Handlungsfähigkeit des Europäischen Parlaments in der aktuellen COVID-19-Pandemie? Dazu sprechen Dr. Katarina Barley, MdEP, nationale Spitzenkandidatin der SPD bei der Europawahl und heute Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments, sowie Prof. Dr. Michael Kaeding, Jean-Monnet-Professor “ad personam” an der Universität Duisburg-Essen und Herausgeber des Sammelbands Die Europawahl 2019. Ringen um die Zukunft Europas. Die Veranstaltung findet von 14:00 bis 15:00 Uhr als Webinar über Zoom statt und wird vom IEP in Zusammenarbeit mit dem Verbindungsbüro des Europäischen Parlaments und der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland organisiert. Weitere Informationen und Anmeldung hier http://ots.de/gPMLd9.
Videokonferenz der Minister für europäische Angelegenheiten
Die für europäische Angelegenheiten zuständigen Minister beraten per Videokonferenz u.a. über die Lockerung der Corona-Maßnahmen sowie über den neuen langfristigen EU-Haushalt und das Aufbauprogramm der EU in der Corona-Pandemie. Außerdem wird die Kommission den Ministern den Stand der Vorbereitung des neuen jährlichen Berichts über die Situation der Rechtsstaatlichkeit in der EU darlegen. Weitere Informationen hier https://www.consilium.europa.eu/en/meetings/gac/2020/05/26/.
Luxemburg: EuGH-Verhandlung zu Informationsaustausch in Steuersachen
Die luxemburgischen Steuerbehörden können, wenn sie von der Behörde eines anderen Mitgliedstaats um Informationen in Steuerangelegenheiten ersucht werden und nicht selbst über diese Informationen verfügen, demjenigen gegenüber, der über sie verfügt, anordnen, sie ihnen mitzuteilen. Nach luxemburgischem Recht kann man gegen diese Anordnung keinen Rechtsbehelf einlegen. Werden die verlangten Auskünfte nicht fristgerecht erteilt, kann eine Geldbuße von bis zu 250 000 Euro verhängt werden; (erst) diese Geldbuße kann vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden. Der Verwaltungsgerichtshof Luxemburg, der mit einem Rechtsstreit über solche Auskunftsanordnungen aufgrund von Auskunftsersuchen aus Spanien befasst ist, möchte vom Gerichtshof wissen, ob die EU Grundrechte-Charta dem entgegensteht, dass solche Anordnungen nicht angefochten werden können. Weitere Informationen hier http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?num=C-245/19 und hier http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?num=C-246/19. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier https://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo2_25870/.
Mittwoch, 27. Mai
Brüssel: Wöchentliche Kommissionssitzung
Die Kommission wird bei ihrer wöchentlichen Sitzung über den neuen langfristigen EU-Haushalt und das Aufbauprogramm in der Corona-Pandemie beraten. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte die Hauptelemente des geplanten Konjunkturprogramms https://ec.europa.eu/germany/news/20200514-aufbauprogramm_de bereits während einer Plenardebatte im Europäischen Parlament skizziert. Die Reaktion der EU-Kommission auf den deutsch-französischen Vorschlag zur wirtschaftlichen Erholung Europas nach der Coronakrise können Sie hier https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/statement_20_902 nachlesen. Weitere Informationen zur Kommissionsagenda in Kürze hier http://ots.de/aaDtno.
Brüssel: Außerordentliche Plenarsitzung – Erklärung von Kommissionspräsidentin von der Leyen
Das Europäische Parlament hat eine außerordentliche Plenarsitzung einberufen, bei der die Abgeordneten über das von der Kommission vorgelegte Aufbauprogramm der EU in der Corona-Pandemie und den neuen langfristigen EU-Haushalt debattieren. Die Sitzung beginnt um ca. 13:30 Uhr mit einer Erklärung von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen zu den Kommissionsvorschlägen und wird live von EbS+ übertragen https://audiovisual.ec.europa.eu/en/ebs/both/20200527. Weitere Informationen zur Agenda auf den Seiten des Europäischen Parlaments https://www.europarl.europa.eu/plenary/en/agendas.html.
Donnerstag, 28. Mai
Luxemburg: EuGH-Urteil zu Klage gegen Grundwasserbeeinträchtigung durch Straßenbauprojekt
Verschiedene Anrainer des geplanten Neubaus der A 33/B 61 (Zubringer Ummeln), eines 3,7 km langen Straßenabschnitts, befürchten, dass dieser Neubau zu Überschwemmungen führen und das Trinkwasser aus ihren Hausbrunnen verunreinigen kann. Sie haben daher Klage gegen den entsprechenden Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Detmold erhoben. Das deutsche Bundesverwaltungsgericht ersucht den EuGH in diesem Zusammenhang um Auslegung u.a. der Wasserrahmenrichtlinie. Weitere Informationen auf den Seiten des EuGH http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?num=C-535/18. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier.
Luxemburg: EuGH-Schlussanträge zum Asylantrag eines Syrers, der sich dem Wehrdienst entzogen hat
EZ, ein syrischer Staatsangehöriger, der Syrien kurz vor Ablauf seiner studienbedingten Zurückstellung vom Militärdienst verließ, hat in Deutschland um internationalen Schutz ersucht. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erkannte ihm zwar den sog. subsidiären Schutz zu, verwehrte ihm aber die Anerkennung als Flüchtling, weil er nicht verfolgt worden sei. EZ beanstandet die Nichtanerkennung als Flüchtling vor dem Verwaltungsgericht Hannover. Das Verwaltungsgericht ersucht den Gerichtshof in diesem Zusammenhang um Auslegung der Anerkennungsrichtlinie. Weitere Informationen auf den Seiten des EuGH. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier https://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo2_25870/.
Luxemburg: EuGH-Urteil zu Vergaberecht: Software für die Kölner Feuerwehr
Im September 2017 schlossen die Stadt Köln und das Land Berlin einen Software-Überlassungsvertrag, wonach das Land Berlin der Stadt Köln für ihre Feuerwehr eine Einsatzleitstellensoftware entgeltfrei zur dauerhaften Nutzung überließ. Zudem wurde vereinbart, einander zukünftige Softwareweiterentwicklungen kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Die Informatikgesellschaft für Software-Entwicklung (ISE) focht diese Vereinbarungen an. Sie macht geltend, die Stadt Köln habe einen öffentlichen Lieferauftrag vergeben, der den Wert, der von der Pflicht zur Anwendung der Regeln über die öffentliche Auftragsvergabe befreie, überschreite. Die Beteiligung der Stadt Köln an der Weiterentwicklung der überlassenen Software stelle einen ausreichenden geldwerten Vorteil dar. Die Beschaffung der Basissoftware ziehe außerdem die Beauftragung des Herstellers mit Folgeaufträgen nach sich: Für einen Dritten würden Pflege und Weiterentwicklung der Software einen wirtschaftlich nicht vertretbaren Aufwand bedeuten. Das mit dem Rechtsstreit befasste Oberlandesgericht Düsseldorf hat den Gerichtshof in diesem Zusammenhang ersucht, zu klären, ob die hier in Rede stehende kostenfreie Softwareüberlassung und Kooperationsvereinbarung der öffentlichen Träger begrifflich überhaupt als “öffentlicher Auftrag” im Sinne der Vergaberichtlinie 2014/24 zu verstehen ist und damit dem Vergaberecht unterfällt. Weitere Informationen auf den Seiten des EuGH http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?num=C-535/18. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier https://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo2_25870/.
Luxemburg: EuGH-Schlussanträge zur Nichtigkeitsklagen von Polen und Ungarn gegen Änderung der Entsenderichtlinie
Ungarn und Polen haben beim Gerichtshof Klagen auf Nichtigerklärung der Richtlinie 2018/957 vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen erhoben. Sie beanstanden insbesondere die Verpflichtung, den entsandten Arbeitnehmern die im Einsatzland geltende Entlohnung einschließlich der Überstundensätze zu garantieren. Auch die Verpflichtung, bei einer Entsendung von mehr als zwölf Monaten grundsätzlich die im Einsatzland geltenden Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen zu garantieren, sei nicht mit der Dienstleistungsfreiheit vereinbar. Ferner sei es nicht mit dem freien Dienstleistungsverkehr vereinbar, dass die Richtlinie es ausschließe, diese Grundfreiheit im Zusammenhang mit der Ausübung des Streikrechts, dem Abschluss und der Durchsetzung von Tarifverträgen oder anderen kollektiven Maßnahmen geltend zu machen. Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona legt heute seine Schlussanträge vor. Weitere Informationen hier http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?num=C-620/18 und hier http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?num=C-626/18. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier https://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo2_25870/.
Luxemburg: EuGH-Urteil zum Verbot der geplanten Übernahme von O2 durch Hutchison
Mit Beschluss vom 11. Mai 2016 untersagte die Kommission die geplante Übernahme von O2 (Telefónica UK) durch Hutchison (“Three”) wegen erheblicher Bedenken, dass die Übernahme zu weniger Auswahl und höheren Preisen für die Mobilfunkkunden im Vereinigten Königreich führen und der Innovation im Mobilfunksektor schaden würde. Die Muttergesellschaft von Hutchison, CK Telecoms UK Investments Limited, hat diesen Beschluss vor dem Gericht der EU angefochten. Das Gericht verkündet heute sein Urteil über diese Klage. Weitere Informationen auf den Seiten des EuGH http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?num=T-399/16.
Freitag. 29. Mai
Videokonferenz der Außenminister
Die Außenminister der EU-Staaten kommen zu einer Videokonferenz zusammen. Weitere Informationen in Kürze hier https://www.consilium.europa.eu/de/meetings/fac/2020/05/29/.
Videokonferenz der Forschungsminister
Die Forschungsminister der EU-Staaten kommen zu einer Videokonferenz zusammen. Weitere Informationen in Kürze hier https://www.consilium.europa.eu/de/meetings/compet/2020/05/29/research/.
Videokonferenz der für Raumfahrt zuständigen Minister
Die für Raumfahrt zuständigen Minister der EU-Staaten kommen zu einer Videokonferenz zusammen. Weitere Informationen in Kürze hier https://www.consilium.europa.eu/de/meetings/compet/2020/05/29/space/.
Montag, 1. Juni
Per Videokonferenz: Vierte Verhandlungsrunde über künftige Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich
Die Verhandlungen über die künftigen Beziehungen zwischen Großbritannien und der EU gehen in die vierte Runde. Der aktuelle Übergangszeitraum dauert bis zum 31. Dezember 2020. Er kann einmal um höchstens ein oder zwei Jahre verlängert werden, wenn dies beide Seiten vor dem 1. Juli 2020 beschließen. Als Verhandlungsführerin der EU wird die Kommission die Verhandlungen in enger Abstimmung mit dem Rat und seinen Vorbereitungsgremien sowie mit dem Europäischen Parlament führen, wie bereits während der Verhandlungen für das Austrittsabkommen. Weitere Informationen zur künftigen Partnerschaft zwischen EU und Vereinigten Königreicht finden Sie auf den Seiten der Kommission https://ec.europa.eu/info/european-union-and-united-kingdom-forging-new-partnership_de.
Mittwoch, 3. Juni
Brüssel: Wöchentliche Kommissionssitzung
Auf der vorläufigen Agenda der wöchentlichen Sitzung steht die Einleitung der zweiten Phase der Konsultation zur Frage gerechter Mindestlöhne für Arbeitnehmer in der EU. Die erste Phase der Konsultation der Sozialpartner https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_20_18 zu dem Thema hatte die Kommission bereits im Januar gestartet. Weitere Informationen zur Kommissionsagenda in Kürze hier http://ots.de/Ynee8j.
Per Videokonferenz: EU-China-Gipfel (TBC)
Einzelheiten zu Format und Inhalt folgen, sobald der Termin endgültig bestätigt ist, hier https://www.consilium.europa.eu/de/.
Europäische Kommission in Deutschland,
Pressestelle Berlin
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