Berlin (29.10.2020) –
Seit Jahren findet Halloween immer mehr Fans in der deutschen Bevölkerung. Nicht nur Kinder haben viel Spaß an diesem Grusel-Event, auch viele Erwachsene freuen sich über gruselige Kostüme und Partys. Doch Halloween-Fans sollten aufpassen, wenn sie mit dem Auto fahren. Denn hier gibt es einiges, insbesondere in diesem Jahr und in Bezug auf Maskierungen, zu beachten. Was an Halloween 2020 gilt, erklärt die Berliner CODUKA GmbH – Betreiber des Portals www.geblitzt.de/.
Halloween: Mit Maske & Kostüm hinterm Steuer
Kostümierungen machen Spaß – jedenfalls den meisten. Doch, wenn man sich kostümiert, muss man beim Autofahren einiges beachten. Sollte man einen Autounfall im Kostüm verursachen, drohen dem Betroffenen weitere Konsequenzen, wie zum Beispiel eine Erhöhung des Gesamtstrafmaßes. Wenn nämlich die Wahrnehmung durch das Kostüm eingeschränkt war, hat der Fahrer gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht verstoßen (§ 1 Abs. 2 StVO). Die Strafen richten sich dann nach dem jeweiligen Tatbestand. Zusätzlich dazu und einem allgemeinen Risiko der Erhöhung der Schadensfreiheitsklasse kann auch der Versicherungsschutz im konkreten Fall leiden. Bei grober Fahrlässigkeit werden häufig Leistungen verweigert und der Betroffene muss selbst zahlen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass der Führer eines Kraftfahrzeuges sein Gesicht nicht verdecken darf und somit erkennbar sein muss (§ 23 Abs. 4 StVO). In der Regel gilt deshalb, dass Auge, Nase und Ohren nicht verdeckt sein dürfen. Wird man dennoch vermummt hinterm Steuer erwischt, droht ein Bußgeld von 60 Euro. Kopfbedeckungen, Brillen sowie Gesichtsschmuck sind natürlich erlaubt.
Kommt es in der Kostümierung noch zu einem weiteren Verstoß, addieren sich die Strafen. Fährt man mit einer Halloweenmaske beziehungsweise einem ausschweifenden Kostüm über eine rote Ampel und wird dabei geblitzt, kann der Betroffene neben den regulär zu zahlenden 90 bis 360 Euro sowie den zwei Punkten und einem eventuellen Fahrverbot noch mit 60 Euro für die Vermummung rechnen. Sollte der Fahrer nicht ermittelt werden können, droht zusätzlich für den Halter eine Fahrtenbuchauflage.
Gleiches gilt, wenn der Blitzer aufgrund einer überhöhten Geschwindigkeit auslöst und der Fahrer zusätzlich vermummt war. In diesem Fall kommen zu den 60 Euro noch 10 bis 680 Euro, eventuell ein bis zwei Punkte sowie ein Fahrverbot für den Geschwindigkeitsverstoß.
Wer jetzt denkt: ok, aber wie steht es um die Motorradfahrer, die kann man doch auch nicht erkennen, liegt richtig. Motorradfahrer bilden in allen Punkten die Ausnahme. Denn sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, einen Schutzhelm zu tragen.
Wie steht es um die Mund-Nase-Maske?
Das Halloween 2020 ist nicht wie die üblichen Feste. Dieses Jahr gibt es viele Regeln, die die Menschen auf der Straße beachten müssen. Doch wie sieht es mit der Mund-Nasen-Maske aus? Wer mit mehr als den zugelassenen Kontaktpersonen Auto fährt, muss beispielsweise in Frankfurt eine Maske tragen. Grundsätzlich gilt hier Ähnliches wie beim Halloweenkostüm. Der Fahrer muss erkennbar sein. Gerade bei selbstgemachten Masken kann dies manchmal ein Problem sein.
“Das Problem ist doch, dass es letztlich eine Einzelfallentscheidung ist und im Ermessen des Polizeibeamten liegt”, so Jan Ginhold, Geschäftsführer und Betreiber von Geblitzt.de. “Die Zahlen steigen, die Maßnahmen werden wieder härter und kaum einer weiß, was er zu tun hat. Neben den Bundesländern, die alle unterschiedlich agieren, gibt es auch innerhalb der Länder keinen Konsens darüber, wie die Maske im Auto gehandhabt werden soll. Autofahrer, die einen Bußgeldbescheid in Sachen Geschwindigkeit, Überholen, Rotlicht, Abstand oder Handy erhalten, können gerne unseren Service nutzen und ihren Bußgeldbescheid über Geblitzt.de einreichen. Sollte dabei eine Mund-Nasen-Maske getragen worden sein, müssen unsere Anwälte dieses Problem mitprüfen und versuchen, es für die Betroffenen zu lösen. Es kann schließlich nicht sein, dass man aufgefordert wird, eine Maske zu tragen und am Ende dafür noch bestraft wird.”
Alkohol am Steuer
Halloween bietet 2020 vorerst die letzte Möglichkeit, vor dem “Lockdown Light” in Bars, Restaurants und Kneipen sowie mit mehr als zwei Haushalten zusammenzukommen. Das werden vermutlich auch einige nutzen. Dennoch sollten Autofahrer zusätzlichen zum Ansteckungsrisiko auch die Promillegrenze beachten. Ab 0,5 Promille beträgt das Bußgeld 500 Euro. Hinzukommen zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von einem Monat. Für Autofahrer in der Probezeit ist Alkohol allerdings ganz verboten. Bei Nichteinhaltung droht eine Verlängerung der Probezeit sowie ein Bußgeld von 250 Euro und einem Punkt. Die gleichen Grenzen gelten übrigens auch bei E-Scootern.
Hilfe im Bußgeldverfahren über Geblitzt.de
Der Online-Service der CODUKA GmbH arbeitet eng mit drei großen Anwaltskanzleien zusammen, deren Verkehrsrechtsanwälte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung. Und wie finanziert sich das kostenfreie Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwickelten Software, mit der die Anwälte der Partnerkanzleien ihre Fälle deutlich effizienter bearbeiten können. Somit leistet die CODUKA GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.
CODUKA GmbH,
Dr. Sven Tischer
Leave a Reply