Lahr (04.01.2021) –
Letztlich wissen deutsche Behörden seit 2016 von Diesel-Tricksereien beim Konzern Fiat Chrysler Automobiles (FCA). Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und auch das italienische Pendant legen jedoch die Hände in den Schoß. Verpflichtende Rückrufe seien nicht geplant, teilte die deutsche Behörde der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf Anfrage am 8. Mai 2020 mit. Das ist unverständlich, weil das KBA genau weiß, wie der Dieselbetrug funktioniert. Dies geht aus weiteren Äußerungen der Behörde hervor. Dr. Stoll & Sauer bietet Fiat-Kunden eine kostenfreie Online-Beratung an und hat am 3. August 2020 die erste Klage in Deutschland gegen Fiat eingereicht. Die Kanzlei gehört zu den führenden Sozietäten im Abgasskandal. Die Inhaber haben den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in der VW-Musterfeststellungsklage vertreten, einen 830-Millionen-Vergleich ausgehandelt und mit dem Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte geschrieben.
KBA bestätigt im Diesel-Abgasskandal von Fiat dreiste Manipulation
Der Automobilhersteller Fiat Chrysler Automobiles (FCA) ist massiv in den Fokus des Diesel-Abgasskandals gerückt. Wie beim VW-Skandal sollen bei Fiat, Jeep, Lancia, Alfa Romeo und Iveco die Grenzwerte für Stickoxide im Realbetrieb auf der Straße nicht eingehalten werden. Verwickelt in den neuen Abgasskandal ist auch das mit dem Fiat-Imperium verbundene Unternehmen Iveco. Sowohl Fiat als auch Iveco verkaufen ihre Motoren an Mobilhersteller. Der Skandal ist bereits 2016 nach Untersuchungen an Fiat-Motoren durch die Deutsche Umwelthilfe publik gemacht worden. Das KBA ermittelte, untersuchte und kam auch zu dem Ergebnis, dass in den Fiat-Motoren unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut worden. Im Januar 2020 wollte Dr. Stoll & Sauer vom KBA Antworten auf Fragen im Skandal haben. Hier der Fragen-Katalog, der am 5. Mai 2020 beantwortet wurde:
Wie wurden vom KBA illegale Abschalteinrichtungen in Fahrzeugen des Herstellers Fiat konkret entdeckt?
Die Fahrzeuge wurden Prüfstands- sowie RDE-Messungen unterzogen, um zu prüfen, ob unzulässige Abschalteinrichtungen in der Motorsteuerungssoftware vorhanden sind. Dabei wurden auf Rollenprüfständen sowohl Typ 1-Prüfungen absolviert, als auch Prüfungen, bei denen die Rollenlasten und Umgebungstemperaturen variiert wurden. (…) Aufgrund der Emissionsergebnisse ergab sich der Verdacht auf eine unzulässige Abschalteinrichtung. Deswegen wurde der Hersteller befragt, sowie die zuständige Typgenehmigungsbehörde in Kenntnis gesetzt.
Gab es Ihrerseits im Vorfeld der von Ihnen vorgenommenen Tests bezüglich Fiat Verdachtsmomente auf unzulässige Abschalteinrichtungen?
Die Untersuchungen wurden zum Teil nach externen Hinweisen bzw. nach Informationen durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) durchgeführt. Eigene Untersuchungen erzeugten weitere Verdachtsmomente.
Seit wann sind Ihnen die Hinweise bekannt?
Konkrete Hinweise zum Fiat Ducato gingen am 14. Februar 2018 sowie am 2. Mai 2018 ein, die Hinweise zum Fiat 500x gingen am 12. Mai 2016 beim KBA ein. Bereits zuvor wurden Untersuchungen durch das KBA durchgeführt, denen keine Verdachtsmomente vorangegangen waren. Die untersuchten Fahrzeuge wurden anhand der Auswertung von Zulassungszahlen in Deutschland ausgewählt.
Welche Verdachtsmomente waren dies?
Bei EU5-Fahrzeugen waren dies die Verringerung der AGR-Rate außerhalb der Bedingungen der Typ 1-Prüfung sowie Verringerung/Abschaltung der Abgasrückführungs-(AGR)-Rate über die Laufzeit des Motors. Bei EU6-Fahrzeugen gab es den Verdacht der Verringerung der AGR-Rate außerhalb der Bedingungen der Typ 1-Prüfung sowie die Deaktivierung der NSK-Regeneration über die Laufzeit des Motors.
Um welche Fahrzeugmodelle des Herstellers Fiat geht es konkret?
Es geht um den Fiat Ducato 2,3l 96kW Diesel EU5, den Fiat Ducato 2,3l 110kW Diesel EU6 LNT und den Fiat 500x 2.0L LNT 103kW Diesel EU6. Ein Fiat Ducato Multijet 130 2.3 EU6 mit SCR-System wurde aufgrund der auffälligen Ergebnisse des Vorgängerfahrzeugs mit EU5/EU6 NSK Abgasnorm untersucht, zeigte jedoch ein unauffälliges Emissionsverhalten.
Warum handelt es sich bei den entdeckten Abschalteinrichtungen Ihrer Auffassung nach um illegale Abschalteinrichtungen?
Gem. EG 715/2007 Art. 3 ist eine Abschalteinrichtung, ein Konstruktionsteil, das die Temperatur, die Fahrzeuggeschwindigkeit, die Motordrehzahl (UpM), den eingelegten Getriebegang, den Unterdruck im Einlasskrümmer oder sonstige Parameter ermittelt, um die Funktion eines beliebigen Teils des Emissionskontrollsystems zu aktivieren, zu verändern, zu verzögern oder zu deaktivieren, wodurch die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems unter Bedingungen, die bei normalem Fahrzeugbetrieb vernünftigerweise zu erwarten sind, verringert wird. Gem. EG 715/2007 Art. 5 ist die Verwendung von Abschalteinrichtungen, die die Wirkung von Emissionskontrollsystemen verringern, unzulässig. Dies ist nicht der Fall, wenn a) Die Einrichtung notwendig ist, um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen und um den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten; b) Die Einrichtung nicht länger arbeitet, als zum Anlassen des Motors erforderlich ist; c) Die Bedingungen in den Verfahren zur Prüfung der Verdunstungsemissionen und der durchschnittlichen Auspuffemissionen im Wesentlichen enthalten sind. Die bei den geprüften Fahrzeugen festgestellten Funktionen erfüllen nach Auffassung des KBA nicht die unter a)-c) genannten Voraussetzungen und werden daher als unzulässige Abschalteinrichtungen eingestuft.
Wie funktionieren diese Abschalteinrichtungen?
Die AGR-Rate bzw. die NSK-Regenerationen wurden nach einer gewissen Motorlaufzeit verringert/deaktiviert. Die AGR-Rate wird zudem umgebungstemperaturabhängig verringert.
In den Medien wurde kolportiert, dass die bei Fiat eingesetzte Software wie eine Art Zeitschaltuhr funktioniert. Können Sie dies bestätigen?
Die Motorsteuerungssoftware enthält einen Timer, der ab dem Motorstart läuft und bei Erreichen eines kalibrierten Wertes das Emissions-Kontrollsystem beeinflusst.
Welche Informationen hat das KBA an die italienische Typengenehmigungsbehörde übermittelt, nachdem die Abschalteinrichtung entdeckt wurden?
Die italienische Typengenehmigungsbehörde wurde über die vorliegenden Hinweise unzulässiger Abschalteinrichtungen sowie die erfolgten Untersuchungen des KBA informiert. Weiterhin wurden die Testergebnisse sowie der Untersuchungsbericht des KBA übermittelt.
Welche Maßnahmen plant die italienische Typengenehmigungsbehörde? Liegen dazu Dokumente vor?
Dem KBA sind keine geplanten Maßnahmen der italienischen Typengenehmigungsbehörde bekannt.
Werden weitere Modelle von Fiat vom KBA auf illegale Abschalteinrichtungen überprüft?
Derzeit werden durch das KBA keine Fahrzeuge des Herstellers Fiat untersucht.
Welche Maßnahmen hat die italienische Typengenehmigungsbehörde nach Kenntnis des KBA bezüglich Fiat wegen der entdeckten unzulässigen Abschalteinrichtung ergriffen?
Nach hiesigem Kenntnisstand teilt die italienische Typengenehmigungsbehörde nicht die Auffassung des KBA hinsichtlich der hier beanstandeten Funktionen.
Steht in Deutschland wegen der unzulässigen Abschalteinrichtungen in Fiat-Fahrzeugen eine Rückrufaktion mittels Software-Update an?
Da die italienische Typengenehmigungsbehörde keinen Rückruf für im Markt befindliche Fahrzeuge angeordnet hat, gibt es keine offizielle Rückrufaktion zur Durchführung eines Software-Updates zur Beseitigung von Abschalteinrichtungen.
Fazit der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Die Fakten im Abgasskandal von Fiat liegen nach dieser Auskunft des KBA auf dem Tisch. Es müsste nur noch gehandelt werden. Doch von behördlicher Seite wird alles unternommen, um den Skandal unter den Teppich zu kehren. In Italien schließt die Zulassungsbehörde einfach die Augen. Es sieht nach einem Stillhalteabkommen zwischen Deutschland und Italien aus. Im Diesel-Abgasskandal von VW musste der Wolfsburger Autobauer in Italien eine Strafe von fünf Millionen Euro bezahlen. Damit war die Sache für VW erledigt. Da lässt der deutsche Staat gerne den italienischen Autobauer in Deutschland die Luft verpesten.
Zudem sind indirekt weite Teile der Reisemobilbranche in den Skandal verwickelt. Fiat und das Tochterunternehmen Iveco verkaufen ihre Motoren und Fahrgestelle an Herstellern von Reise- und Wohnmobilen. Letztlich sind diese Fahrzeuge mit unzulässigen Typengenehmigungen auf den Straßen unterwegs. Und das wissen die Behörden. Das KBA hat jedoch die Typgenehmigung durchgewunken und damit einen Präzedenzfall geschaffen.
2016 intervenierte der damalige CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer beim Verkehrsminister und Parteifreund Alexander Dobrindt, um dem Reisemobilhersteller Knaus Tabbert aus der Klemme zu helfen. Das Unternehmen in der Nähe von Scheuers Wahlkreis rüstete seine Mobile mit Fiatmotoren aus. Bereits wenige Tage nach Scheuers Schreiben nach Berlin, bekam der „liebe Andi“ das Rückschreiben von Verkehrsstaatssekretär Michael Odenwald, der heute Aufsichtsratsvorsitzender der Deutschen Bahn AG ist. Die gewünschte einfache Lösung für Knaus Tabbert sah folgendermaßen aus: „Mit dem KBA wurde inzwischen vereinbart, dass die Typengenehmigung für den Hersteller des Aufbaus (Knaus Tabbert) dennoch erteilt wird, damit die deutschen Hersteller, die die Fahrzeugtechnik nicht zu vertreten haben, keine Nachteile haben.“
Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 15.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.
In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 Rechtsgeschichte. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.
https://www.dr-stoll-kollegen.de/
https://www.dieselskandal-anwalt.de/
https://www.vw-schaden.de/
https://www.staatshaftung.eu/
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH,
christoph.rigling@dr-stoll-kollegen.de
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