Berlin (30.10.2020) –
Akteneinsicht hat Vorbildwirkung für viele andere Staaten
Zur heutigen Einbringung des Gesetzes in den Deutschen Bundestag zur Überführung der Stasiunterlagen in das Bundesarchiv erklären die kultur- und medienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, Elisabeth Motschmann, und der Berichterstatter Johannes Selle:
Elisabeth Motschmann: “Mit dem eingebrachten Gesetzentwurf sichern wir die Stasiunterlagen als unser nationales Gedächtnis. Wir verdanken es dem Mut der Bürgerrechtler in der DDR, dass diese Akten 1989 nicht vernichtet, sondern erhalten werden konnten. Nach 30 Jahren werden die Stasiunterlagen mit einer Länge von 111 Kilometern nun rechtlich in das Bundesarchiv überführt und damit dauerhaft gesichert. Der bisherige Aktenzugang für die Bürgerinnen und Bürger bleibt auf Grundlage des Stasiunterlagengesetzes weiterhin erhalten. Noch immer gibt es monatlich über 4000 Anträge auf Akteneinsicht. 3,2 Millionen Anträge wurden bisher insgesamt gestellt.
Die Akten der Staatssicherheit geben uns Zeugnis von der DDR-Diktatur – von Angst, Überwachung, Zersetzung und auch von Opposition und Widerstand! Die Möglichkeit der Einsicht in ‘meine Akte’ ist eine weltweit einmalige Errungenschaft und hat enorme Vorbildwirkung für viele andere Staaten. Dieser Symbolcharakter soll durch die Eigenständigkeit des Stasiunterlagenarchivs innerhalb des Bundesarchivs sichtbar bleiben.”
Johannes Selle: Insgesamt gibt es noch 15.000 Säcke mit zerrissenen Akten. Über 1,5 Millionen Blätter wurden manuell und über die so genannte ‘Schnipselmaschine’ des Fraunhofer Instituts zusammengesetzt. Diesen Fundus brauchen wir für die Wahrheitsfindung, und deshalb wollen wir ihn weiter nutzen durch innovative Technologien und moderne Software. Für uns als Union stand und stehen in den Beratungen immer die Opfer im Mittelpunkt. Daher haben wir uns für das Amt einer/eines SED-Opferbeauftragten beim Deutschen Bundestag eingesetzt. Dieses Amt soll im Juni 2021 zum Ende der Amtszeit des jetzigen Stasiunterlagenbeauftragten Roland Jahn geschaffen werden. Damit wollen wir den vielen Menschen, die noch immer unter den Folgen der SED-Diktatur leiden, eine öffentliche Stimme geben.
Der Gesetzentwurf ist das Ergebnis eines jahrelangen, intensiven Diskussions- und Entscheidungsprozesses unter Einbindung aller betroffenen Akteure. Die gemeinsame Einbringung von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN zeigt zudem einen breiten parlamentarischen Konsens.”
CDU/CSU – Bundestagsfraktion,
pressestelle@cducsu.de
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